Henke: „Todeswunsch oft Hilflosigkeit der Betroffenen“

In der Debatte um ein neues Sterbehilfe-Gesetz stellt sich Rudolf Henke (CDU) einer Meinung entschieden entgegen: Dass lediglich der Suizid ein Tod in Würde ist. Für den Bundestagsabgeordneten bringt das Menschsein auch Leid mit sich. Im Gespräch mit aktuellinfo nimmt  der 61-Jährige klar Stellung zu Sterbehilfe durch Ärzte und Vereine und sagt, warum sich mehr Sterbehilfe-Angebote schlecht auswirken.

Rudolf_Henke
Fotograf: Andreas Hermann

Sie betonen, dass Leiden zu „unserer Bedingtheit als sterbliche Menschen“ gehört. Inwiefern haben Sie Verständnis für Menschen, die dem Leiden durch Sterbehilfe entkommen wollen?
Henke: „Ich habe diesen Satz als Reaktion auf die Aussage eines Kollegen getroffen, der während der Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag meinte, die moderne Medizin würde dazu beitragen, dass es chronische Krankheiten, Siechtum, chronische Leiden und sichere Unheilbarkeitsprognosen gibt. Ich habe darauf erwidert, dass ich anderer Meinung sei und denke, das bringen unsere Bedingtheit als sterbliche Menschen und ein auch mit eigenem Leiden konfrontiertes Leben mit sich.“

Wie stehen Sie zur aktuellen Debatte des Bundestags?
Henke: „Es geht mir in dieser Debatte auch darum, dass die Tötung eines Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nicht zu den Aufgaben der Ärzte gehören. So sieht es auch die Berufsordnung der in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte vor. Deshalb bin ich auch strikt gegen Regeln, die Ärzten die Beihilfe zum Suizid oder die Tötung auf Verlangen zur Aufgabe machen würden.“

Sollten zusätzlich Vereine Sterbehilfe leisten dürfen?
Henke: „Ich werbe für ein Verbot organisierter oder anderweitiger geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe. Ich setze darauf, dass wir so auch der Werbung für die Suizidunterstützung den Boden entziehen. Ich will dem Eindruck entgegentreten, es sei unnatürlich und stelle eine Einschränkung persönlicher Freiheit dar, am Lebensende auf den Mitmenschen angewiesen zu sein. Zudem möchte ich nicht in einer Gesellschaft leben, in der sich Menschen mit der Frage beschäftigen müssen: „Darf ich weiterleben oder muss ich sterben wollen und mich dann selbst töten?“

Schaffen mehr Angebote zur Sterbehilfe mehr Nachfrage?
Henke: „Wenn man sich die Zahlen aus den Ländern anschaut, in denen Tötung auf Verlangen zulässig ist, lassen sich durchaus derartige Schlüsse ziehen. Durch das Wirken von Sterbehilfeorganisationen entsteht die Gefahr eines gesellschaftlichen Klimas, in dem sich altersschwache, kranke oder behinderte Menschen ausgegrenzt oder als finanzielle Last für die Gesellschaft fühlen und zum Suizid gedrängt werden könnten.“  

Wie kann verhindert werden, dass sich solche Menschen zum Tod gedrängt fühlen?
Henke: „Der Wunsch nach dem Tod resultiert oft aus Hilflosigkeit und der Unwissenheit der Betroffenen. Klärt man einen Patienten jedoch über bestehende Behandlungsmöglichkeiten auf, die ihnen die Schmerzen, die Atemnot oder Übelkeit nehmen und ein Sterben in Würde ermöglichen, so hat er in aller Regel keinen Suizidwunsch mehr. Deshalb muss die Aufklärung über die Möglichkeiten, die uns die Palliativ- und Hospizversorgung bieten, verbessert werden.“

Wünschen Sie sich mehr Debatten, in denen es keinen Fraktionszwang gibt?
Henke: 
„Sterbebegleitung und Suizidassistenz sind ethisch sehr sensibel. Ich befürworte es, dass sich jeder Abgeordnete fraktionsübergreifenden Anträgen anschließen kann und  seine eigene Meinung nach bestem Wissen und Gewissen vertreten kann, da es eine sehr persönliche Entscheidung ist. Allerdings denke ich, dass in der Mehrzahl der Sachfragen ein Einklang der Abgeordneten einer Fraktion erst einmal anzustreben ist, im Sinne der Fraktionsdisziplin.“

 

Mehr zu Rudolf Henke

Aktuellinfo zum Thema Sterbehilfe:

Bericht zum neuen Gesetz

Kommentar zum Thema

 

 

 

Hinterlasse einen Kommentar