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Henke: „Todeswunsch oft Hilflosigkeit der Betroffenen“

In der Debatte um ein neues Sterbehilfe-Gesetz stellt sich Rudolf Henke (CDU) einer Meinung entschieden entgegen: Dass lediglich der Suizid ein Tod in Würde ist. Für den Bundestagsabgeordneten bringt das Menschsein auch Leid mit sich. Im Gespräch mit aktuellinfo nimmt  der 61-Jährige klar Stellung zu Sterbehilfe durch Ärzte und Vereine und sagt, warum sich mehr Sterbehilfe-Angebote schlecht auswirken.

Rudolf_Henke
Fotograf: Andreas Hermann

Sie betonen, dass Leiden zu „unserer Bedingtheit als sterbliche Menschen“ gehört. Inwiefern haben Sie Verständnis für Menschen, die dem Leiden durch Sterbehilfe entkommen wollen?
Henke: „Ich habe diesen Satz als Reaktion auf die Aussage eines Kollegen getroffen, der während der Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag meinte, die moderne Medizin würde dazu beitragen, dass es chronische Krankheiten, Siechtum, chronische Leiden und sichere Unheilbarkeitsprognosen gibt. Ich habe darauf erwidert, dass ich anderer Meinung sei und denke, das bringen unsere Bedingtheit als sterbliche Menschen und ein auch mit eigenem Leiden konfrontiertes Leben mit sich.“

Wie stehen Sie zur aktuellen Debatte des Bundestags?
Henke: „Es geht mir in dieser Debatte auch darum, dass die Tötung eines Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nicht zu den Aufgaben der Ärzte gehören. So sieht es auch die Berufsordnung der in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte vor. Deshalb bin ich auch strikt gegen Regeln, die Ärzten die Beihilfe zum Suizid oder die Tötung auf Verlangen zur Aufgabe machen würden.“

Sollten zusätzlich Vereine Sterbehilfe leisten dürfen?
Henke: „Ich werbe für ein Verbot organisierter oder anderweitiger geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe. Ich setze darauf, dass wir so auch der Werbung für die Suizidunterstützung den Boden entziehen. Ich will dem Eindruck entgegentreten, es sei unnatürlich und stelle eine Einschränkung persönlicher Freiheit dar, am Lebensende auf den Mitmenschen angewiesen zu sein. Zudem möchte ich nicht in einer Gesellschaft leben, in der sich Menschen mit der Frage beschäftigen müssen: „Darf ich weiterleben oder muss ich sterben wollen und mich dann selbst töten?“

Schaffen mehr Angebote zur Sterbehilfe mehr Nachfrage?
Henke: „Wenn man sich die Zahlen aus den Ländern anschaut, in denen Tötung auf Verlangen zulässig ist, lassen sich durchaus derartige Schlüsse ziehen. Durch das Wirken von Sterbehilfeorganisationen entsteht die Gefahr eines gesellschaftlichen Klimas, in dem sich altersschwache, kranke oder behinderte Menschen ausgegrenzt oder als finanzielle Last für die Gesellschaft fühlen und zum Suizid gedrängt werden könnten.“  

Wie kann verhindert werden, dass sich solche Menschen zum Tod gedrängt fühlen?
Henke: „Der Wunsch nach dem Tod resultiert oft aus Hilflosigkeit und der Unwissenheit der Betroffenen. Klärt man einen Patienten jedoch über bestehende Behandlungsmöglichkeiten auf, die ihnen die Schmerzen, die Atemnot oder Übelkeit nehmen und ein Sterben in Würde ermöglichen, so hat er in aller Regel keinen Suizidwunsch mehr. Deshalb muss die Aufklärung über die Möglichkeiten, die uns die Palliativ- und Hospizversorgung bieten, verbessert werden.“

Wünschen Sie sich mehr Debatten, in denen es keinen Fraktionszwang gibt?
Henke: 
„Sterbebegleitung und Suizidassistenz sind ethisch sehr sensibel. Ich befürworte es, dass sich jeder Abgeordnete fraktionsübergreifenden Anträgen anschließen kann und  seine eigene Meinung nach bestem Wissen und Gewissen vertreten kann, da es eine sehr persönliche Entscheidung ist. Allerdings denke ich, dass in der Mehrzahl der Sachfragen ein Einklang der Abgeordneten einer Fraktion erst einmal anzustreben ist, im Sinne der Fraktionsdisziplin.“

 

Mehr zu Rudolf Henke

Aktuellinfo zum Thema Sterbehilfe:

Bericht zum neuen Gesetz

Kommentar zum Thema

 

 

 

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Mein Leben – mein Tod?

In der Diskussion, welche Möglichkeiten es in Deutschland zur Sterbehilfe geben soll, darf es keine falschen Meinungen geben. Egal, wer argumentiert: Oft sind persönliche Erfahrungen und tragische Geschichten der Hintergrund. Das gilt es zu respektieren, und dennoch muss man im neuen Gesetz Dinge eingrenzen oder gar verbieten.

Es sollte keine Lizenz zum Töten an Sterbehilfevereine vergeben werden. Zu viel Raum zur Profitgier wird geschaffen. Es gibt mit Sicherheit auch Vereine zum reinen Wohle des Patienten. Aber an dieser Stelle bekommt man keine saubere Differenzierung hin. Die Gefahr der schwarzen Schafe ist zu groß. Also: Keinerlei Befugnisse für Sterbehilfevereine!

Vertrauen in Ärzte: Beratung und Sterbebegleitung

Das gleiche Argument kann man auch bei Ärzten anbringen. Jedoch stehen diese aufgrund ihres Berufes in der Pflicht, zum Wohle des Patienten zu handeln. In diesem Fall müssen wir in die Ärzte vetrauen. Tun wir das nicht, müssen wir auch ganz andere Berufsgruppen hinterfragen.

Abseits dieser elementaren Argumente geht es ins Detail. Die Geschichte von Udo Reiter zeigt das eindrucksvoll. Der ehemalige Intendant des MDR saß im Rollstuhl, schrieb in einem Gastbeitrag für die SZ Anfang 2014, dass „lebenssatte“ Menschen vom Staat alleine gelassen würden.

Statt eines qualvollen Selbstmordes müsse es für „diese Menschen Notausgänge geben, durch die sie in Würde (…) gehen können.“ Komme er für sich zu dieser Entscheidung, wolle er zu Hause einen Cocktail einnehmen, der ihn  „sanft einschlafen lässt.“ In seinem Abschiedsbrief schreibt er: „Ich möchte mir nicht den Nahrungsersatz mit Kanülen oben einfüllen und die Exkremente mit Gummihandschuhen unten wieder herausholen lassen. Ich möchte nicht allmählich vertrotteln und als Idiot vor mich hindämmern.“ Im Oktober 2014 spricht Reiter in der Sendung von Maybrit Illner über Sterbehilfe – eine Woche später erschießt er sich auf seiner Terasse.

Lebensmüde Menschen sollen Unterstützung bekommen – nicht den Freitod

Der Fall zeigt die große Problematik auf: War Reiters Leben nicht mehr lebenswert? Wer entscheidet darüber? Defintiv sollte es keinen Freifahrtschein für Menschen in schweren Krisen geben. Ärzte, Freunde, Verwandte – für sie muss es ein Netz geben, das sie in kritischen Phasen und Zuständen auffängt. Für sie soll ein gesetzlich legitimierter vorzeitiger Tod nicht infrage kommen.

Für eine ganz bestimmte Gruppe soll es aber die Möglichkeit geben unter Begleitung eines Arztes vorzeitig aus dem Leben zu scheiden. Es geht um Menschen, die ansonsten Schreckliches vor sich hätten. Ein fremdbestimmtes Leben, gefesselt ans Bett und im Angesicht eines qualvollen Todes. Sie sollen nicht zur Selbstötung animiert werden. Aber ebenso sollen sie sich nicht erschießen müssen, wenn sie aufgrund schrecklicher Umstände jede Sekunde als eine Qual empfinden.

Wer sind wir, denen es zumeist gut geht, dass wir über die Möglichkeiten eines solchen Menschen entscheiden? Ganz wichtig: Ein solches Leben wäre vielleicht schrecklich, aber nicht menschenunwürdig – Kranke, die das Leid als Teil des Lebens ertragen möchten, sollten nicht zur Selbstötung animiert werden!

 

 

Wenn nichts mehr geht

Der Tod liegt nicht in unserer Hand. Eigentlich. Was aber, wenn ein Mensch sein Leben aufgrund gewisser Umstände nicht mehr lebenswert findet? Der Bundestag debattiert in diesen Tagen über ein neues Gesetz zur Sterbehilfe. Die Meinungen der Abgeordneten sind dabei besonders breit gefächert, da es in dieser Debatte keinen Fraktionszwang gibt. Eine erste Bundestagsdebatte mit vielen emotionalen Reden gab es im vergangenen Dezember.

Neue Gelder: Künftig bundesweit 600 Millionen Euro für Sterbegleitung

In der Palliativarbeit werden die Schmerzen von todkranken Menschen gelindert, teilweise werden auch die Symptome einer Krankheit behandelt. Hospizarbeit dagegen soll es Menschen ermöglichen, in einer schönen Umgebung würdevoll zu sterben. Für den Ausbau dieser Bereiche plant die Bundesregierung jährlich 200 Millionen Euro mehr ein. So soll es auch auf dem Land künftig keine lückenhafte Versorgung mehr geben.

Noch in diesem Jahr stimmt der Bundestag über ein neues Sterbehilfe-Gesetz ab. In den bisherigen Reden zeigte sich bereits, die Politiker sind sich einig: Keiner soll sich qualvoll umbringen müssen. Ebenso herrscht unter den Abgeordneten Einigkeit darüber, dass Sterbehilfevereine keinesfalls profitorientiert arbeiten sollen. Auch die aktive Sterbehilfe, also der Todeswunsch ohne medizinische Not, soll weiterhin verboten sein.

Soweit war es das mit der Einigkeit. Die Abgeordneten sprachen für sich und ihre Entwürfe, teilweise gegen Politiker der eigenen Fraktion. Parteiübergreifend gibt es vier Gesetzentwürfe:

1.: Ärzte sollen beim Suizid helfen dürfen

Bisher bewegen sich Ärzte in Deutschland in einer Grauzone, was Sterbehilfe angeht. Behilfe zum Suizid ist zwar bislang straffrei, aber mehrere Landesärztekammern verbieten Ärzten diese Möglichkeit. Mit dem Antrag von CDU- und SPD-Politikern soll passive Sterbehilfe künftig im BGB für Ärzte ausdrücklich erlaubt sein.

Die Voraussetzung: Der Patient muss volljährig, unheilbar krank sein und einwilligen – ein zweiter Arzt muss das dann bestätigen. Man dürfe die Tür für die kleine Gruppe von Menschen, die den Tod trotz „aller Angebote der Palliativmedizin“ als nicht würdevoll empfinden, nicht verschließen, betonte Mitantragssteller Karl Lauterbach von der SPD.

2.: Sterbehilfevereine erlaubt – solange nicht profitorientiert

Sterbehilfevereine sind umstritten. So war in der Debatte von Menschen zu hören, die in Beratungsgesprächen solcher Vereine zum Tod gedrängt wurden. Für solche Fälle, in denen Sterbehilfevereine lediglich auf Profit aus sind, solle es Haftstrafen von bis zu drei Jahren geben, fordert dieser Antrag von Grünen- und Linken-Politikern. Auch Ärzte sollen Rechtssicherheit haben und passive Sterbehilfe ausführen dürfen.

3: Jeden Fall einzeln bewerten

Dieser Entwurf ist der einzige, an dem Abgeordnete aus allen Fraktionen beteiligt sind und bei dem auch Gesundheitsminister Hermann Gröhe seine Zustimmung signalisiert. Auch hier soll verhindert werden, dass Sterbehilfevereine profitorientiert arbeiten, ebenso unter Androhung einer Haftstrafe. Vereinzelt solle es aber erlaubt sein, im Fall einer „schwierigen Konfliktsituation.“

4: Sterbehilfe streng bestrafen

Ein Antrag aus der CDU möchte Sterbehilfe jedweder Form verbieten. Anstiftung oder Hilfe zur Selbsttötung soll mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, fordern die Antragsteller. Damit wäre Sterbehilfe für Ärzte, Angehörige und Vereine verboten. Lediglich für einen Ausnahmefall mit extrem großem Leid lassen sich Abgeordneten hier eine Hintertür offen.

Mehr Möglichkeiten = mehr Selbsttötungen?

Die Anträge reichen also von einem strikten Sterbehilfeverbot, über eine Erlaubnis für Ärzte bis hin zu einer Legitimation auch für Sterbehilfevereine. Verschiedene Argumente treffen in der Debatte aufeinander. „Auch bei Sterbehilfe schafft Angebot Nachfrage“, warnte Michael Brand von der Union.

Diese These unterstützt Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler und verglich die Situation mit Zeiten des Sturm und Drangs, in denen das Buch „Die Leiden des jungen Werthers“ viele nachahmende Suizide zur Folge hatte. Unions-Politiker Peter Hintze widersprach diesem Bild und kritisierte, diese Warnungen seien „tiefes Misstrauen gegenüber unseren Ärzten“ und „gegenüber dem Menschen, der frei und selbstbestimmt sein Leben führen will.“

Müssen wir Leiden als Teil des Lebens hinnehmen?

Auch die Freiheit über das eigene Leben ist ein Grundargument. Petra Sitte, Abgeordnete der Linken, hat ihren Vater beim Sterben begleitet. Er habe schwer gelitten und in den letzten Tagen seines Lebens die Nahrungsaufnahme verweigert, ehe „er endlich mit multiplem Organversagen hinüberdämmern konnte“, berichtete sie.

Für Tausende sei es eine „schreckliche Vorstellung“, dem Tod gut gepflegt entgegenzugehen, betonte die bekennende Atheistin. Dagegen kritisierte Rudolf Henke von der Union, es werde der Eindruck erweckt, dass lediglich der Suizid ein Sterben in Würde sei. Dabei bringe „unsere Bedingtheit als sterbliche Menschen“ auch ein Leben mit sich, das mit eigenem Leiden konfrontiert werde.

Die Debatte drehte und wird sich um diese Argumente drehen. Die Politiker werben für ihre Überzeugungen, dieses Mal frei von jeder politischen Orientierung, oft aufgrund persönlicher Erfahrungen. Für eine Regelung der Sterbebegleitung brauche die Politik eine breite gesellschaftliche Akzeptanz, äußerte Carola Reimann von der SPD, und schlussfolgerte: „Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte.“ Die wird es nun geben.